29.4. Der Kindsvater stellt in seiner Stellungnahme vom 26. Juli 2018 die Prozessarmut der Kindsmutter nicht grundsätzlich in Frage. Er erklärt aber, die Ausführungen der Kindsmutter seien dahingehend zu ergänzen, dass sie für ihre weiteren Kinder Noelia und Leonie mutmasslich ebenfalls Unterhaltsbeiträge erhalte. Im Jahr 2015 seien dies insgesamt CHF 16‘484.00 gewesen. Weiter sei unerwähnt geblieben, dass die Kindsmutter einen Lebenspartner habe, der sich ebenfalls an den Wohn- und Lebenskosten der Kindsmutter (Grundbetrag und Miete) beteilige.