Diese Vermutungen stehen allerdings im Widerspruch zum Abklärungsbericht, welcher sowohl die Arbeitssituation der Kindsmutter und deren physische und psychische Verfassung thematisiert und darin keine Gefährdung ausmacht (vgl. S. 7). Was den Kampfhund betrifft, so darf man davon ausgehen, dass die verantwortungsvolle Mutter dafür besorgt ist, keine gefährliche Situation entstehen zu lassen.