25.2.8. Der Bericht kommt zum Schluss, dass E.________ nicht gefährdet ist (S. 9 und 11). Er ist bei der Mutter sehr gut aufgehoben, wird gefördert und gefordert. Die Eltern sind sich grundsätzlich darüber einig, dass E.________ ein Recht auf beide Elternteile hat und sind wieder in der Lage, die Besuchszeiten zu planen und über wesentliche Dinge, die E.________ betreffen, zu kommunizieren (S. 10 und 11). Die Eltern erklärten sich mit dem Bericht einverstanden. Dass er nicht korrekt sei, wird auch in der Beschwerde nicht behauptet.