8. Die Vorinstanz schloss in ihrer Vernehmlassung vom 7. Juni 2018 auf Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers (pag. 33 ff.). 9. Nach zweimalig bewilligter Fristverlängerung reichte C.________ am 13. Juli 2018 eine Stellungnahme ein und beantragte die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig ersuchte sie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________ als Rechtsbeistand, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 41 ff.).