6. Mit Entscheid vom 20. März 2018 befand die Vorinstanz was folgt: 1. Das Kindesschutzverfahren betreffend E.________ wird ohne Massnahme abgeschlossen. 2. Der Antrag von A.________ auf Zuteilung der gemeinsamen elterlichen Sorge über E.________ wird abgelehnt. 3. Die Verfahrenskosten betragen CHF 300.00. Sie werden A.________ auferlegt und nach Eintritt der Rechtskraft in Rechnung gestellt. 4.+5. [Eröffnungsformel]