2 4. Am 26. Mai 2017 beantragte der Kindsvater bei der Vorinstanz das gemeinsame elterliche Sorgerecht, nachdem die Kindsmutter ihre Zustimmung dazu nicht erteilt hatte. Die KESB erweiterte das hängige Kindesschutzverfahren am 30. Mai 2017 um die Frage der Neuregelung des elterlichen Sorgerechts. 5. Die Eltern einigten sich am 12. September 2017 auf eine neue Besuchsregelung (jedes zweite Wochenende von Samstag [09.00 Uhr] bis Sonntag [18.00 Uhr], jährlich drei Wochen Ferien sowie gewisse Feiertage).