2. Im Frühjahr 2017 entzündete sich der chronische Streit zwischen den Eltern an der Frage eines Ferienaufenthalts von Vater und Kind im Ausland heftig, was die Polizei zu einer Gefährdungsmeldung an die KESB Mittelland Süd (nachfolgend: Vorinstanz) veranlasste. Diese eröffnete am 26. April 2017 ein Kindesschutzverfahren und erteilte dem Regionalen Sozialdienst F.________ den Auftrag zur Abklärung des Sachverhalts. 3. Am 23. Mai 2017 änderten die Eltern vor der Schlichtungsbehörde ihre bisherige Unterhaltsregelung ab.