1. E.________, geb. E.________ 2011, ist der Sohn von C.________ (nachfolgend: Kindsmutter) und A.________ (nachfolgend: Kindsvater, Beschwerdeführer). Seine Eltern waren nie miteinander verheiratet und trennten sich im September 2015. E.________ wohnt mit seinen zwei Halbschwestern bei der Mutter, welche das Sorgerecht innehat. Am 7. Dezember 2011 schlossen die Eltern einen Unterhaltsvertrag mit Besuchsregelung ab, welcher von der damals zuständigen Regionalen Vormundschaftsbehörde F.________ genehmigt wurde.