3. In ihrer Stellungnahme vom 5. Januar 2018 beantragte die Gesuchsgegnerin die kostenfällige Abweisung des Gesuchs. Sie führte aus, die Gesuchsteller hätten kein schutzwürdiges rechtliches Interesse, vom Entscheid im Verfahren KES 16 881 Kenntnis zu erhalten. Ein solches Interesse werde im Gesuch auch nicht begründet.