2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Vorinstanz - der Mitbeteiligten Mitzuteilen: - Soziale Dienste G.________ - H.________ - Kantonales Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern Bern, 3. Juli 2018 Im Namen des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts Der Referent: Oberrichter D. Bähler