23. Umgekehrt ist es jedoch auch möglich, eine von einer unzuständigen Behörde getroffene Massnahme anzuerkennen. Der KESB Oberaargau stand dieser Weg wie auch der Weg über einen eigenen Entscheid offen. Sie wählte den Weg über die Anerkennung der in Serbien angeordneten Massnahme, weil sie der Auffassung war, die Akzeptanz dürfte grösser sein, als wenn sie selbst die Vormundschaft errichten und damit dem Vater das Sorgerecht entziehen würde (vgl. Aktennotiz vom 13. Dezember 2017 in den Akten KESB).