20. In Kenntnis des Scheidungsurteils, des Aufenthalts des Kindsvaters in der JVA Thorberg sowie in Kenntnis davon, dass sich das Kind seit längerer Zeit bei den Grosseltern in der Schweiz aufhält, errichtete das Zentrum für Soziale Arbeit D.________, Serbien, über die Betroffene eine Vormundschaft nach serbischem Recht (vgl. Entscheid vom 23. Dezember 2016 in den Akten KESB).