b) nötigenfalls Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahme an veränderte Verhältnisse zu stellen, insb. sobald andere Kindesschutzmassnahmen angeordnet werden müssen; c) per 31.03.2020 ordentlicherweise Rechenschaftsbericht mit Rechnung einzureichen. 5. Die Vormundin wird aufgefordert, unverzüglich ein Inventar per 31.03.2018 aufzunehmen und der zuständigen KESB Oberaargau bis am 31.05.2018 zur Abnahme einzureichen. 6. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 8. [Eröffnungsformel]