3. In Abänderung des Entscheides des Zentrums für Soziale Arbeit D.________ vom 23.12.2016 wird H.________, Soziale Dienste G.________ als Vormundin ernannt mit dem Auftrag, B.________ bei der Wahrung ihrer Interessen umfassend zu vertreten. Der Vormundsperson stehen gemäss Art. 327c Ziff. 1 ZGB die gleichen Rechte zu wie den Eltern. 4. Die Vormundsperson wird eingeladen, a) so oft wie nötig einen Bericht mit Rechnung über die Lage von B.________ und die Ausübung der Vormundschaft zur Genehmigung vorzulegen;