3. Am 29. September 2016 wurde die Ehe zwischen den Kindseltern durch Urteil des Grundgerichts X.________, Serbien, geschieden. Das Gericht teilte dem Kindsvater die Alleinsorge über die Betroffene zu (vgl. Scheidungsurteil in den Akten KESB). 4. Am 23. Dezember 2016 errichtete das Zentrum für Soziale Arbeit D.________, Serbien, über die Betroffene eine Vormundschaft nach serbischem Recht. Als Vormundin wurde die Grossmutter väterlicherseits, C.________, eingesetzt (vgl. die Übersetzung des Entscheids vom 23. Dezember 2016 in den Akten KESB).