2. Nach der Geburt der Tochter im Jahr 2013 verliess die Kindsmutter die Familie. Sie ist unbekannten Aufenthalts, wobei vermutet wird, dass sie sich heute in Frankreich aufhält. Der Kindsvater verbüsst eine mehrjährige Freiheitsstrafe in der JVA Thorberg. Er wird frühestens im September 2019 entlassen werden (Abklärung und Auszug aus den Straf- und Vollzugsakten in den Akten KESB). Die Betroffene lebt seit 2014 bei den Grosseltern väterlicherseits, F.________ und C.________, in der Schweiz.