Mittelland Nord betreffend die Periode vom 2. Februar 2016 bis 30. September 2016 Kosten im Betrag von CHF 43‘206.30 vorfinanziert. Gemäss der «Abrechnung Überschuss Massnahmenkosten an die KESB» für die Periode vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 habe ein Überschuss von CHF 42‘216.90 resultiert (242 Aufenthaltstage x CHF 174.45 Heimtaxe EL). Im Umfang dieses Betrages habe sich der Beschwerdeführer an den Massnahmenkosten beteiligt. Am 16. Februar 2017 habe das Wohn- und Pflegeheim Utzigen eine Nachrechnung in der Höhe von CHF 30‘106.50 gestellt. Während der Periode vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 habe die KESB