16. In ihrer Vernehmlassung vom 22. Januar 2018 erklärte die KESB Mittelland Nord, die Kosten für die Unterbringung im Psychiatriezentrum Münsingen vom 16. November 2015 bis 2. Februar 2016 seien von der Krankenkasse übernommen worden. Nach Übertritt des Beschwerdeführers in das Wohn- und Pflegeheim Utzigen habe die KESB Mittelland Nord betreffend die Periode vom 2. Februar 2016 bis 30. September 2016 Kosten im Betrag von CHF 43‘206.30 vorfinanziert.