Gegenstand Festlegung der Kostenbeteiligung an den Massnahmenkosten Feststellung der vorfinanzierten Massnahmenkosten Beschwerde gegen den Entscheid der KESB Mittelland Nord vom 12. Dezember 2017 (11168025/2012-8377) Regeste: Festlegung der Kostenbeteiligung des Betroffenen an der erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme - Abgrenzung zwischen der Auferlegung der Massnahmenkosten an die betroffene Person nach Art. 41 KESG und der Nachzahlung vorfinanzierter Massnahmenkosten (Art. 42 KESG) nach Art. 43 KESG (E. 17).