8. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Vorinstanz - der Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin C.________ 11 Mitzuteilen: - dem Kantonalen Jugendamt, Gerechtigkeitsgasse 81, 3011 Bern Bern, 26. Juni 2017 Im Namen des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts Die Referentin: Oberrichterin Grütter