nachforderbarer Betrag CHF 297.00 Im Umfang der allfälligen Zahlung dieses amtlichen Honorars geht der Anspruch auf den Kanton Bern über. Subsidiär dazu hat die Beschwerdegegnerin dem Kanton Bern das ausgerichtete amtliche Honorar zurückzuzahlen, sobald sie dazu in der Lage ist. Schliesslich hat unter den gleichen Voraussetzungen die Beschwerdegegnerin Rechtsanwältin C.________ die Differenz zwischen dem amtlichen und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist.