Sodann einigten sich die Eltern über die Unterhaltsbeiträge des Vaters für die Tochter. Die Kindeseltern ersuchten das Gericht, sie zu einem zweiten Verhandlungstermin vorzuladen, damit die weiteren Punkte des Getrenntlebens geregelt werden könnten. 15. Der Gerichtspräsident des Regionalgerichts Bern-Mittelland genehmigte diese Vereinbarung am gleichen Tag. Am 10. Mai 2017 ordnete er die Errichtung einer Bei- 4 standschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB an und teilte diesen Entscheid der KESB Mittelland Süd (recte wohl: Mittelland Nord) mit. II.