Die Beiständin bzw. der Beistand solle insbesondere wieder begleitete Besuchssonntage in der Schlossmatt organisieren, an denen der Vater seine Tochter – wenn möglich alle 14 Tage – treffen könne. Weitere Treffen nach individueller Vereinbarung an Samstag- oder Sonntagnachmittagen zwischen 14.00 und 17.00 blieben vorbehalten, wobei diesfalls der Sohn des Vaters, H.________, für die Übergaben beizuziehen wäre. Sodann einigten sich die Eltern über die Unterhaltsbeiträge des Vaters für die Tochter.