13. Im Anschluss an die Besuche im Januar und im Februar 2017 deponierte der Kindsvater jeweils eine Gefährdungsmeldung. In seiner Meldung nach dem ersten Besuch (29. Januar 2017) führte er aus, das Kind habe ihn nicht erkannt, nicht mit ihm gesprochen und sich total gestört verhalten. Nach dem zweiten Besuch (26. Februar 2017) stellte der Kindsvater in seiner Meldung fest, das Kind habe ihn nun zwar erkannt, sei aber bleich und abgemagert gewesen.