Nach dem Besuch am 26. Februar 2017 berichtete der Begleiter G.________, D.________ habe zu Beginn kurz mit Distanz reagiert, doch sei dies angesichts der Situation keine auffällige Reaktion. Sie zeige keine starken oder übertriebenen Abwehrreaktionen. Sie sei sauber und ordentlich gekleidet gebracht worden. Auch in Bezug auf Motorik oder Sozialverhalten seien keinerlei Auffälligkeiten beobachtet worden (Vernehmlassungsbeilage). Beim Besuch am 26. März 2017 fand der Vater gemäss dem Besuchsbericht vom 3. April 2017 rasch den Draht zum Kind (Vernehmlassungsbeilage).