Gemäss Kurzbericht des zuständigen Begleiters (G.________, dipl. Sozialarbeiter FH) zum Besuchssonntag vom 29. Januar 2017 konnte sich die Mutter schnell und ohne Probleme von D.________ lösen. Das Kind habe den Vater nicht erkannt und zuerst stark geweint. Der Vater habe aber mit dem Kind spielen können, nachdem dieses sich beruhigt habe. Einzelne Male habe D.________ Kontakt mit einer Betreuerin gesucht, die sich ihr kurz gewidmet habe (Vernehmlassungsbeilage).