10. Die KESB Mittelland Nord schloss in ihrer Vernehmlassung vom 2. Mai 2017 auf Abweisung der Beschwerde (pag 59 ff.). 3 11. Am 15. Mai 2017 reichte der Beschwerdeführer beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht Bemerkungen ein (pag 73 ff.). 12. Seit dem 3. März 2017 liegt der Bericht der Sozialen Dienste F.________ vor. Darin wird von zwei begleiteten Kontakten des Vaters mit dem Kind berichtet und empfohlen, die Besuche des Vaters weiterhin begleitet stattfinden zu lassen.