9. In ihrer Beschwerdeantwort vom 16. März 2017 stellte die Kindsmutter den Antrag auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (pag 29 ff.). Gleichzeitig ersuchte sie für dieses Verfahren die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwältin C.________ als Rechtsbeiständin. Eventualiter beantragte sie, der Beschwerdeführer sei zu verpflichten, die Prozesskosten der Kindsmutter im hängigen Beschwerdeverfahren vollständig zu übernehmen bzw. ihr einen Prozesskostenbeitrag nach richterlichem Ermessen zu leisten (KES 17 182).