7. Mit Entscheid vom 27. Januar 2017 gewährte die KESB Mittelland Nord dem Kindsvater vorsorglich ein begleitetes Besuchsrecht für die Monate Januar bis März 2017, und zwar einmal monatlich während 2 Stunden (Ziff. 1). Über das weitere Vorgehen hinsichtlich Besuchsrechtsregelung wollte die KESB nach Eingang des Abklärungsberichts der Sozialen Dienste F.________ entscheiden (Ziff. 5).