Dies sei ihm einerseits finanziell nicht möglich und andererseits sei er dazu auch nicht gewillt, da dies im Verantwortungsbereich der Kindsmutter liege (Abklärungsbericht, S. 4). Im Verlauf der Abklärungen durch den Sozialdienst wurde der Kindsvater gefragt, wie man die Situation der Kinder aus seiner Sicht verbessern könnte. Er hatte dazu keine Ideen. Er erwartete aber, dass die Behörden tätig werden (Bericht, S. 11). Der Beschwerdeführer und Grossvater der Kinder traut wie auch der Kindsvater der Kindsmutter nicht viel Gutes zu. Seiner Ansicht nach ist sie allein schuld, wenn die Kinder nicht genügen.