Dem Abklärungsbericht vom 4. Juli 2017 lässt sich Folgendes entnehmen: Die Kindsmutter ist zu 50 % erwerbstätig und lebt in engen finanziellen Verhältnissen. Der Kindsvater bezahlte die Unterhaltsleistungen nicht immer vollständig (Abklärungsbericht, S. 3 f.). Er unterstützt die Kinder in schulischen Belangen nicht und trägt auch finanziell nichts zur Hausaufgabenhilfe bei. Dies sei ihm einerseits finanziell nicht möglich und andererseits sei er dazu auch nicht gewillt, da dies im Verantwortungsbereich der Kindsmutter liege (Abklärungsbericht, S. 4).