Anlässlich der Auseinandersetzung um die Ausstellung einer Identitätskarte für die Kinder habe sich der Vater geweigert, an einem gemeinsamen Termin mit der Kindsmutter teilzunehmen. Dies zeige deutlich, dass er nicht bereit sei, sich auf eine Massnahme zur Konfliktbehebung einzulassen. Da der Grossvater keine neuen Erkenntnisse vorgetragen habe, erübrige sich eine neuerliche Abklärung des Sachverhalts und damit auch die Eröffnung eines neuen Verfahrens.