Alleiniger Anlass für eine Massnahme wäre der heftige Konflikt zwischen den Kindseltern gewesen, doch seien die Kindseltern nicht bereit, sich auf eine Massnahem zur Konfliktbehebung einzulassen. Da eine entsprechende Massnahme nur umsetzbar sei, wenn die betroffenen Personen zur Kooperation bereit seien, wäre eine Massnahme nicht Erfolg versprechend. Anlässlich der Auseinandersetzung um die Ausstellung einer Identitätskarte für die Kinder habe sich der Vater geweigert, an einem gemeinsamen Termin mit der Kindsmutter teilzunehmen.