13. Der Beschwerde lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 13. November 2017 beobachtete, dass X.________ stark verschmutzte und löchrige Trainingshosen sowie löchrige und durchnässte Schuhe trug und erkältet war. Deshalb habe er sich bei der KESB gemeldet. Als Grosseltern hätten sie kein Interesse daran, das Haushaltsbudget der Kindsmutter/Schwiegertochter, welche Sozialhilfe beziehe, aufzubessern. Für die Enkelkinder seien solche Zustände aber nicht zumutbar. Sie hätten X.________ deshalb nun zwei Paar neue wintertaugliche Schuhe und drei Paar Trainingshosen gekauft.