2 an das KJA ausdruckte, unterschrieb und per A-Post (Postaufgabe am 23. November 2017) an das KESGer sandte. Sinngemäss verlangt er, dass ein förmliches Verfahren eröffnet und eine Kindesschutzmassnahme getroffen wird, insbesondere in Form einer Weisung an die Adresse der Mutter, die Kinder fortan anständig und jahreszeitkonform einzukleiden. 7. Mit Verfügung vom 28. November 2017 bestätigte das KESGer den Eingang der Rechtsverweigerungsbeschwerde. Der Vorinstanz wurde Gelegenheit gegeben, innert 30 Tagen eine Vernehmlassung einzureichen.