5. Am 13. November 2017 erschien der Grossvater am Schalter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental-Oberaargau (nachfolgend: KESB bzw. Vorinstanz) und meldete, dass X.________ Trainingshosen mit Löchern und nasse Schuhe trage, welche kaum mehr Profil aufwiesen. Er gab seinem Wunsch nach der Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens auf harsche Weise Ausdruck (Notiz der KESB vom 13. November 2017). Die Vertreterin der KESB erklärte dem Melder, dass das letzte Verfahren erst kürzlich abgeschlossen worden sei und sie ohne detaillierte (neue), schriftliche Eingabe kein neues Verfahren eröffnen werde.