3. Der Vater deponierte am 24. März 2017 (Eingang bei der KESB am 27. März 2017) eine Gefährdungsmeldung, welche behördliche Abklärungen zur Folge hatte, die aber einen Schutzbedarf der Kinder nicht bestätigten (Abklärungsbericht des regionalen Sozialdienstes Aarwangen vom 4. Juli 2017). 4. An den Besuchswochenenden beim Vater besuchen die Kinder auch die Grosseltern. Diese sind für die Kinder wichtige Bezugspersonen (Abklärungsbericht, S. 3).