1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ist der Grossvater väterlicherseits von X.________ (geb. 28. Dezember 2004) und Y.________ (geb. 3. Juni 2007). 2. Die beiden Kinder stehen unter der gemeinsamen Sorge ihrer Eltern, B.________ und C.________. Diese sind miteinander verheiratet, leben aber getrennt. Die Kinder leben unter der Obhut der Mutter in Aarwangen. Der Vater wohnt in Riken AG. Die Trennung wurde gerichtlich geregelt. Die Kinder haben regelmässig Kontakt zu ihrem Vater. Die Kommunikation zwischen den Eltern ist aber schwierig.