108 VRPG). 7.4 Mit Verfügung vom 30. November 2017 wurden (irrtümlicherweise) beide Anwälte zur Einreichung von Kostennoten aufgefordert. Fürsprecher D.________ reichte daraufhin eine Kostennote ein. Mangels Parteistellung im Beschwerdeverfahren steht seinem Klienten jedoch kein Anspruch auf Ersatz dieser Kosten zu. 9 Das Gericht entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.