Im Umfeld von persönlichen Beziehungen seien die Interessen Dritter umfassend zu schützen, damit sie nicht instrumentalisiert werden könnten und sich die Situation im gesamten Beziehungsnetz der Parteien nicht unnötig anspanne oder gar eskaliere. Auf der anderen Seite sei nicht ersichtlich, inwiefern schützenswerte Informationen dem Kindsvater in der Sache dienen könnten. Wenn die KESB Bern anders entscheiden wolle, solle sie eine anfechtbare Verfügung erlassen. Weiter beanstandete Rechtsanwalt B.________ die Vorgehensweise der KESB