_ mit seinen Akten bedient, wobei Unterlagen von Drittpersonen aufgrund überwiegender Interessen Dritter entfernt wurden. 1.9 Mit Schreiben vom 15. August 2017 teilte I.________, EKS Bern, dem zuständigen Gerichtspräsidenten u.a. mit, angesichts des Umstandes, dass bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung des Kindesschutzverfahrens klar gewesen sei, dass eine Klage beim Gericht eingereicht werde, und weil es sich zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit um keine akute Kindeswohlgefährdung handle, hätten sie nach Rücksprache mit der KESB Bern auf die Abklärungen des Kindeswohls bis anhin verzichtet. Gegenüber Fürsprecher D.__