Gleichzeitig stellte er in Aussicht, «anfangs kommender Woche» einen Zivilprozess auf Abänderung des Scheidungsurteils einzuleiten. 1.6 Ebenfalls am 13. Juni 2017 richtete die Beschwerdeführerin ein Schreiben an die KESB Bern und beklagte sich über «Nötigungen und Drohungen» seitens ihres Ex- Ehemannes. Dabei wies sie auf das Schreiben von Fürsprecher D.________ vom 9. Juni 2017 hin. Sie kritisierte zudem das EKS Bern, welches das Amtsgeheimnis verletzt und ohne ihre Einwilligung Gespräche mit F.________ geführt habe. 1.7 Die Präsidentin der KESB Bern, telefonierte daraufhin am 19. Juni 2017 mit Fürsprecher D.____