Die Kontakte von I.________ mit dem Ex- Ehemann und der Tochter der Beschwerdeführerin hatten im Rahmen einer vom Ex-Ehemann gewünschten freiwilligen Beratung stattgefunden, worüber das EKS Bern die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 7. Juni 2017 orientierte. 1.3 Unter der Frage im Formular «Wurden nahestehende Personen über die Meldung […] informiert?» erwähnte die Beschwerdeführerin mehrere Personen, welche sie über «ihre missliche Situation» informiert, bei denen sie teilweise Rat geholt hatte und mit denen sie die Situation noch besprechen würde. Dies ergänzte sie mit dem Satz «Diese Angaben erfolgen VERTRAULICH.