Dieses Argument des Beschwerdeführers vermag an der geltenden Rechtslage nichts zu ändern. Dass auch subventionierte Einrichtungen nach dem Vollkostentarif abrechnen, hängt damit zusammen, dass der Regierungsrat eine Gleichbehandlung aller Personen herbeiführen wollte, welche per fürsorgerische Unterbringung in einem Heim platziert wurden. Dass dabei EL-Bezüger, die unfreiwillig im Heim sind, mehr bezahlen müssen als EL-Bezüger, welche aus freiem Willen im selben