Dies ist dann der Fall, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage ist, für die ihr auferlegten Kosten aufzukommen. Das Gesetz regelt somit, wer bezahlen muss (die betroffene Person), was bezahlt werden muss (die Kosten der fürsorgerischen Unterbringung) und unter welchen Voraussetzungen (soweit dies aufgrund des Einkommens und Vermögens möglich ist). Die grundlegenden und wichtigen Rechtssätze sind somit im Gesetz enthalten.