BSG 101.1) sind alle grundlegenden und wichtigen Rechtssätze des kantonalen Rechts in der Form des Gesetzes zu erlassen. Dazu gehören Bestimmungen, für welche die Verfassung ausdrücklich das Gesetz vorsieht, sowie Bestimmungen über a die Grundzüge der Rechtsstellung der einzelnen, b den Gegenstand von Abgaben, die Grundsätze ihrer Bemessung und den Kreis der Abgabepflichtigen mit Ausnahme von Gebühren in geringer Höhe, c Zweck, Art und Rahmen von bedeutenden kantonalen Leistungen, d die Grundzüge der Organisation und der Aufgaben der Behörden, e die Anhandnahme einer neuen dauernden Aufgabe. Nach Art.