Der mit Beschwerdebeilage 8 eingereichten Leistungsabrechnung der Z.________ (Versicherung) ist zu entnehmen, dass dem Beschwerdeführer auf den Zeitpunkt seiner Pensionierung am 1. September 2003 (der Beschwerdeführer war damals 64-jährig) die Altersleistung als Kapital von CHF 211‘706.00 ausbezahlt wurde. Der Betrag wurde auf ein Postkonto lautend auf die Sozialdienste Thun überwiesen. Gemäss Klientenbilanz betrug das Vermögen des Beschwerdeführers per 30. September 2016 CHF 110‘943.25 (Vorakten KESB). Dieses Vermögen setzt sich zusammen aus 25 Namenaktien im Wert von total CHF 4‘775.00 sowie einem Konto bei der R._____