Ob für die Anwendung von Art. 10 Abs. 4 KESV zwischen «ordentlichen» Pflegekostenbeiträgen und anderweitiger finanzieller Unterstützung zu unterscheiden ist, wie der Beschwerdeführer geltend macht, kann offen bleiben, da selbst der Beschwerdeführer nicht in Abrede stellt, dass die Stiftung X.________ auch «anderweitige» finanzielle Beiträge vom Kanton erhält.