Zudem gestaltet sich oft die Einbindung in den Heimalltag und die Behandlung und Pflege von Menschen, die gegen ihren Willen in einem Heim sind, schwieriger und zeitaufwändiger. Ferner verkennt der Beschwerdeführer, dass nicht subventionierte Institutionen den Bewohnerinnen und Bewohnern stets die Vollkosten auferlegen, was bedeuten kann, dass diese Institutionen für Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, nicht finanzierbar sind und solche Institutionen finanzschwache Klientinnen und Klienten gar nicht aufnehmen.