Zwecks jährlicher Überprüfung der fürsorgerischen Unterbringung müssen Berichte zu Handen der KESB verfasst werden. Zudem gestaltet sich oft die Einbindung in den Heimalltag und die Behandlung und Pflege von Menschen, die gegen ihren Willen in einem Heim sind, schwieriger und zeitaufwändiger.